Liebe Gäste,

um Ihren Aufenthalt im sHome Self-Check-in Hotel Graz noch angenehmer zu gestalten, bitten wir Sie die nachfolgende Hausregeln zu beachten. 

Rauchen / Betäubungsmittel
Beachten Sie bitte, dass im gesamten Hotel-Innenbereich ein gesetzliches Rauchverbot besteht. Dies gilt auch in den Zimmern (ausgenommen auf Balkone und Terrassen). Das Rauchverbot gilt auch für Elektronische-Zigaretten und Verdampfer aller Art. Der Konsum von Betäubungsmittel jeder Art ist ausnahmslos verboten! Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zieht einen sofortigen Hausverweis und eine Anzeige bei der örtlichen Polizei nach sich.

Nachtruhe
Ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt auf allen Zimmern, Fluren und auf dem Außengelände die gesetzliche Nachtruhe. Jeder Art von Lärm ist in dieser Zeit strikt untersagt! Eine Nichtbeachtung der Nachtruhe kann zum sofortigen Hausverweis führen. Wir erwarten uns einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen. Nach 22:00 Uhr ist daher auch darauf zu achten, den Lautstärkepegel im Zimmer selbst niedrig zu halten, um andere Gäste in Nebenzimmern nicht zu stören. Auf unseren TV-Geräten wurden Lautstärkebegrenzungen eingestellt.

Brandmeldeanlage
Das gesamte Hotel ist mit einer Brandmeldeanlage mit direkter Verbindung zur Feuerwehr ausgestattet. In den Innenräumen und der Tiefgarage ist das Hantieren mit offenem Feuer und Rauchen (gilt auch für E-Zigaretten und Verdampfer) strengstens verboten. Das zubereiten von warmen Speisen ist nur in den dafür vorhergesehenen Kochstellen (Zimmer mit eingebauter Küche) unter ständiger Aufsicht und guter Belüftung (offenem Fenster) erlaubt. Die Kosten für den ausgelösten Feuerwehreinsatz (zwischen 250 € und 800 €), werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Allgemeinbereiche und Flure
Allgemeinbereiche und Flure sind keine Aufenthaltsräume. Gruppenansammlungen sind grundsätzlich nicht erlaubt und zu vermeiden. In den Bereichen außerhalb der Zimmer ist auf ein ruhiges Verhalten zu achten! Wir erwarten uns einen respektvollen und freundlichen Umgang mit anderen Gästen.

Aufzug
Der Aufzug steht nur dem Personal und für Gäste in den oberen Stockwerken sowie jene, die in die Tiefgarage müssen, zur Verfügung und ist auf keinem Fall für unbegründete Fahrten zu verwenden.

Zimmer
Die Zimmer sind mit Bettwäsche, Handtücher, Föhn, TV und weiteren Gegenständen ausgestattet. Auf das gesamte Inventar ist achtzugeben. Beim Verlassen der Zimmer sind alle Türen wie auch Fenster vollständig zu schließen (nicht kippen). Unser Reinigungspersonal reinigt die Zimmer nur in der Zeit von 07:00 bis 12:00 Uhr. Sollte der Zugang nicht bis spätestens 11:00 Uhr möglich sein, kann eine Reinigung an diesem Tag nicht mehr gewährleistet werden.

Geruchsbelästigung
Geruchsbelästigungen sind grundsätzlich zu vermeiden. So ist das zubereiten von Speisen, insbesondere durch die Zubereitungsart des Kochens, nur bei verschlossener Zimmertüre erlaubt. Das Lüften ist nur durch das Öffnen der Fenster zugelassen!

Besucher
Das Empfangen von Besuchern auf den Zimmern ist nur in Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Hotelpersonals bis maximal 20:00 Uhr gestattet. Externe Gäste, die sich nach 20:00 Uhr im Gastzimmer aufhalten oder gar übernachten, werden als Hotelgäste gewertet und der Aufenthalt wird kommentarlos dem Gast auf die Rechnung aufgeschlagen.

Tiere
Tiere jeder Art (mit Ausnahme von ausgebildeten Assistenztieren) sind grundsätzlich nicht erlaubt! Wurde ein Tier gewährt, ist dies entsprechend dem in Österreich geltenden Tierschutzgesetz zu pflegen und halten. So benötigen Hunde regelmäßig Auslauf im Freien. Die Toiletten der Hauskatzen sind entsprechend sauber zu halten und Einstreu regelmäßig zu erneuern. Der Geruch von Tierexkrementen und Uringeruch ist zu vermeiden! Tierausscheidungen sind umgehend zu entfernen und die Stellen geruchsneutralisierend zu reinigen.

Wertgegenstände
Wir übernehmen keine Haftung für Wertgegenstände jeder Art (insbesondere für Schmuck und Bargeld). Alle Zimmer sind mit Safes ausgestattet, die kostenlos genutzt werden können. Auch die Verwahrung der Garderobe, mitgebrachter technischer Geräte und Ähnlichem obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.

Parkplatz/Tiefgarage
Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Das sHome Hotel ist weder gehalten, Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstige Einrichtungen zu warten, um Fahrzeuge vor Schäden zu bewahren.

Beschädigung/Verschmutzung
Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude, Inventar oder sonstigen Anlagen bzw. bei Verlust der Schlüsselkarte oder dem Nichteinhalten des Rauchverbots, ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich zu leisten. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Verstößen gegen einen oder mehrere der in dieser Hausordnung angeführten Punkte sind wir jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos aufzulösen. Die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtung bleibt davon unberührt.

Videoüberwachung
In allen Bereichen, mit Ausnahmen der Zimmer, Toiletten und des Frühstückraums, gibt es eine Videoüberwachung. Mit dem Betreten des Hotels, gibt sich der Gast mit der Videoaufzeichnung einverstanden.

Fluchtwege / Ausgänge
Halten Sie sich an die Brandschutzordnung. Fluchtwegpläne sind in jedem Zimmer und Stockwerk im Stiegenhaus angebracht. Notausgänge, Fluchtwege und Feuerlöscher sind in den einzelnen Brandabschnitten entsprechend beschildert. Das Stiegenhaus und die Gänge sind als Fluchtweg stets freizuhalten. Der Fluchttreffpunkt ist vor dem Haus.

Internet
WLAN-Internet ist im gesamten Haus kostenfrei verfügbar. Die Bandbreite ist in jedem Fall für den normalen Gebrauch bestimmt. Bei Nutzung des Internets sind die Bestimmungen des Datenschutzes, sowie des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße sind anzeigepflichtig. Insbesondere ist die Verwendung von Filesharing-Programmen und rechtswidrigen Video-Streaming- Portalen untersagt.

Betriebs- und Technikräume
Das Betreten von Betriebs- und Technikräumen ist untersagt.