(Stand 01.05.2021)

§ 1Geltungsbereich
Der im Rahmen der Reservierung genannte Rechtsträger, die SHH GmbH, Triester Straße 377, 8055 Graz, FN 557386k (nachfolgend "sHome Hotel Graz" genannt) vermietet an den Gast (nachfolgend "Gast" genannt) das vereinbarte Hotelzimmer mit der vereinbarten Ausstattung (nachfolgend "Hotelzimmer" genannt) für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reservierungsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für Beherbergungsverträge zur Vermietung von Hotelzimmern sowie alle in diesem Zusammenhang in dem jeweiligen Hotel für den Gast erbrachten weiteren Leistungen.

§ 2Vertragsschluss
1.Mit der Reservierung eines Hotelzimmers bietet der Gast sHome Hotel Graz den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast von sHome Hotel Graz eine Reservierungsnummer entweder per E-Mail oder Fax, telefonisch oder vor Ort persönlich, je nach Reservierungsvariante (online/per E-Mail, telefonisch bzw. vor Ort). Der Beherbergungsvertrag zwischen sHome Hotel Graz und dem Gast kommt mit dem Zugang der Reservierungsnummer beim Gast, mit der Zahlung des Übernachtungspreises durch den Gast oder mit der Übergabe bzw. der Übermittlung des Zugangscodes (siehe § 4.1.) an den Gast, zustande – je nachdem, was früher eintritt.2.Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die er von Dritten (z.B. von Online-Buchungsportalen für Hotelzimmer) erhält, mit der Reservierungsnummer von sHome Hotel Graz nicht identisch sind. Die sHome Hotel Graz-Reservierungsnummer kann der Gast im Hotel erfragen.3.Angebote von sHome Hotel Graz zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich. sHome Hotel Graz kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit einem Gast ablehnen.4.Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Hotelzimmers oder auf Erfüllung von speziellen Wünschen, die über die Überlassung eines Hotelzimmers hinausgehen. Er hat lediglich einen Anspruch auf die Überlassung eines Hotelzimmers der von ihm gebuchten Zimmerkategorie.

§ 3Reservierung, Stornierung; Nichtinanspruchnahme des Hotelzimmers
1.Die nachfolgenden Begriffe „einfache Reservierung“ und „garantierte Reservierung“ unterscheiden sich dadurch, dass der Gast bei der einfachen Reservierung lediglich ein Hotelzimmer bestellt, während er bei der garantierten Reservierung zusätzlich die Zahlung durch die Angabe seiner Kreditkartendaten garantiert. Mit dem nachfolgenden Begriff "Stornierung" ist der Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag gemeint. In den Ziffern 2. bis 7. wird erläutert, unter welchen Umständen eine Stornierung kostenfrei möglich ist bzw. in welchen Fällen gleichwohl der Übernachtungspreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu entrichten ist. Unter dem nachfolgenden Begriff "Anreisetag" ist der erste Tag des Buchungszeitraums gemeint. Der nachfolgende Begriff "Abreisetag" ist der entsprechende letzte Tag des Buchungszeitraums.2.Wenn der Gast bei einer einfachen Reservierung nicht bis 19 Uhr im Hotel erscheint, verfällt die Reservierung ersatzlos und die reservierten Zimmer gehen in den freien Verkauf. Der Gast hat insoweit keinen Anspruch mehr auf die Überlassung eines Hotelzimmers.3.Bei einer garantierten Reservierung wird die Reservierung des Hotelzimmers auch nach 18 Uhr für den Gast aufrechterhalten. Der Gast kann garantierte Reservierungen bis 18 Uhr am Anreisetag kostenfrei stornieren, soweit nicht die Sonderbedingungen für Gruppenreisen (siehe § 13) oder die Sonderbedingungen für Messe- und Eventzeiten (siehe § 9) gelten bzw. Reservierungen gem. § 3.6. vorgenommen worden sind, die als Frühbucherraten gekennzeichnet sind oder soweit nicht in Sonderangeboten / Specials von sHome Hotel Graz abweichende Bedingungen genannt sind. In dem Fall, dass Stornierungen von entsprechenden garantierten Reservierungen nach 18 Uhr am Anreisetag erfolgen, bleibt der Gast dazu verpflichtet, den Übernachtungspreis für die erste Nacht zu zahlen. sHome Hotel Graz steht es in diesem Fall frei, das Zimmer anderweitig zu vermieten. Das gleiche gilt, wenn der Gast nicht bis 06 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages erscheint, ohne seine Reservierung bis 18 Uhr am Anreisetag storniert zu haben ("No-Show"). Auch dann ist der Gast dazu verpflichtet, den Übernachtungspreis für die erste Nacht zu zahlen. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen von sHome Hotel Graz höher sind.4.Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise bis 06 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages alle auf die Nacht des Anreisetages folgenden Nächte (dementsprechend ab der zweiten Nacht des Buchungszeitraumes) storniert. Dem Gast steht in diesem Fall kein Anspruch auf ein Hotelzimmer für die Folgenächte zu. Der Gast ist jedoch dazu verpflichtet, den Übernachtungspreis für die erste Nacht zu zahlen. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen von sHome Hotel Graz höher sind.5.Für Gruppenreisen und Reservierungen zu Messe- und Eventzeiten gelten die in § 8 und § 9 enthaltenen Sonderbedingungen.6.Reservierungen zu Preisen, die als Frühbucherraten gekennzeichnet sind, sind verbindlich und können nicht kostenfrei umgebucht oder storniert werden und sind ausschließlich über die Website www.shome-hotels.com buchbar. Der Übernachtungspreis oder eine entsprechende Anzahlung wird in diesen Fällen direkt bei Reservierung fällig und ist nicht erstattungsfähig. Bei Stornierung oder Nichtanreise werden dem Gast keine weiteren Beträge erstattet. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen von sHome Hotel Graz höher sind.7.Entschließt sich der Gast dafür, eine Online-Reservierung direkt mittels eines Online-Bezahlsystems zu bezahlen, ist anschließend eine Umbuchung oder Stornierung der Reservierung online nicht mehr möglich. Der Gast muss im Falle eines Umbuchungs- bzw. Stornierungswunsches direkt das Hotel kontaktieren.

§ 4An- und Abreise
1.sHome Hotel Graz stellt dem Gast das Hotelzimmer in der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -ausstattung am Anreisetag in der Regel ab 14 Uhr zur Verfügung. Auf eine frühere Bereitstellung des Hotelzimmers hat der Gast keinen Anspruch. Für den Zugang zum Hotel und zum Hotelzimmer erhält der Gast beim Check-In an dem im Hotel befindlichen Check-In-Automaten, oder in ausnahmefällen an der Rezeption, eine Zugangskarte.2.Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 10 Uhr zu räumen und unbeschädigt zurückzugeben. Danach kann sHome Hotel Graz dem Gast aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100 % des Übernachtungspreises des Vortages berechnen. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass sHome Hotel Graz kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. sHome Hotel Graz steht es frei, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 5Nutzungsbedingungen
1.Zur Nutzung des Hotelzimmers sind nur die in der Reservierung ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für die jeweilige Zimmerkategorie darf nicht überschritten werden. Kinder und Babys zählen dabei wie Erwachsene.2.Der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart.3.Der Gast hat während seines Aufenthalts im Hotel die dort aushängende Hausordnung zu beachten.4.Es ist untersagt, Tabakprodukte (insbesondere Zigaretten, Zigarren, Pfeifen) und Tabak- oder Rauchersatzprodukte (insbesondere E-Zigarette) in den Hotelzimmern zu konsumieren, die als Nichtraucherzimmer gekennzeichnet sind. Bei Zuwiderhandlung steht es sHome Hotel Graz frei dem Gast die (Grund-)Reinigungskosten für die Folgen des nicht gestatten Konsums in Rechnung zu stellen bzw. zu pauschalieren ("pauschalierter Schadensersatz"). Dem Gast steht es im Falle einer Pauschalierung frei, nachzuweisen, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind.

§ 6Übernachtungspreise und sonstige Preise
1.Der vom Gast zu zahlende Übernachtungspreis ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers durch sHome Hotel Graz innerhalb der in § 4 dargestellten An- und Abreisezeiten. Pro Übernachtung wird – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast – ein voller Übernachtungspreis, ggf. abzüglich ersparter Aufwendungen, soweit nicht in § 3 anderweitig geregelt, berechnet.2.Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste von sHome Hotel Graz. sHome Hotel Graz hat das Recht, die Übernachtungspreise zu erhöhen oder zu senken, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung durch den Gast und dem Anreisetag mehr als vier Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % steht dem Gast ein Rücktrittsrecht zu. Davon ausgenommen sind Erhöhungen der gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.3.Die in diesen AGB und in der Reservierung ausgewiesenen Preise bzw. Beträge verstehen sich jeweils einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer sowie aller gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.

§ 7Zahlungsbedingungen
1.Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen (wie Frühstück und alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind), sind spätestens bei Ankunft des Gastes im Hotel im Voraus zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung ist sHome Hotel Graz berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu kündigen, woraufhin der Gast das Zimmer zu räumen hat.2.Unbeschadet Ziffer 1. ist sHome Hotel Graz berechtigt, vom Gast bereits bei Reservierung, eine Vorauszahlung auf die Übernachtungskosten bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrags oder eine angemessene Sicherheit in Form einer Kaution mittels Kreditkarte zu verlangen.3.sHome Hotel Graz akzeptiert Bargeld in Euro, Überweisungen, EC- und Maestro-Karten sowie die folgenden Kreditkarten: Visa, Mastercard, Dinersclub, JBC und Unionpay. Sonstige Zahlungsmittel sind nur mit Zustimmung von sHome Hotel Graz zulässig.4.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrundeliegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8Sonderbedingungen für Gruppenreisen
1.Mit dem nachfolgenden Begriff "Reisegruppe" wird eine Gruppe von mindestens 15 vollzahlenden Gästen, für die eine gemeinsame Reservierung besteht, bezeichnet. Abweichend von bzw. ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt für eine Reisegruppe Folgendes:2.Bei der Reservierung ist für die Reisegruppe gegenüber sHome Hotel Graz ein Ansprechpartner ("Gesamtverantwortlicher") zu benennen.3.Vor Anreise der Reisegruppe ist sHome Hotel Graz eine Namensliste mit allen Teilnehmern vorzulegen.4.Bei Reservierung erhält der Gesamtverantwortliche von sHome Hotel Graz eine Reservierungsbestätigung mit den wesentlichen Angaben der aufgenommenen Reservierung, Angaben zum Check-In sowie ggf. zur Sicherheitsleistung und sonstigen Zahlungsbedingungen. Reservierungen von Reisegruppen sind stets garantierte Reservierungen im Sinne von § 3.1. 5. Der Gesamtbetrag der Übernachtungskosten ist per Banküberweisung bzw. mittels Kreditkarte auf das Bankkonto von sHome Hotel Graz zu zahlen, das in der Reservierungsbestätigung angegeben ist oder das sHome Hotel Graz dem Gesamtverantwortlichen nach Abschluss der Reservierung mitteilt. Gebühren für Auslandsüberweisungen sind spätestens bei Ankunft im Hotel in voller Höhe auszugleichen.6.Die Übernachtungskosten der Reisegruppe inklusive Kosten für Nebenleistungen im Sinne von § 7.1. sind im Voraus, spätestens 28 Tage vor dem Anreisetag, oder - falls die Reservierung später als 28 Tage vor dem Anreisetag erfolgt - sofort zur Zahlung fällig, und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Ist bis zur Fälligkeit keine Zahlung erfolgt, ist sHome Hotel Graz berechtigt, die für die Reisegruppe reservierten Hotelzimmer (ohne vorherige Information an den Gesamtverantwortlichen) anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber sHome Hotel Graz geltend machen kann.7.Die Reisegruppe kann ihre Reservierung bis 28 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren oder ändern. Spätere Stornierungen und Änderungen sind nur mit Zustimmung von sHome Hotel Graz möglich. In diesem Fall ist als Stornogebühr der Übernachtungspreis zu entrichten. Der Reisegruppe steht es frei nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen von sHome Hotel Graz höher sind.8.sHome Hotel Graz stellt der Reisegruppe ihre Hotelzimmer am Anreisetag in der Regel ab 14 Uhr zur Verfügung.9.sHome Hotel Graz ist berechtigt, bei Ankunft der Reisegruppe im Hotel (z.B. bar oder per Kreditkarte) eine Sicherheit in Höhe von bis zu 500 € pro Reisegruppe, insbesondere für etwaige Nebenleistungen im Sinne von § 7.1. sowie etwaige Beschädigungen vom Gesamtverantwortlichen zu verlangen.10.Die Reisegruppe erhält von sHome Hotel Graz Sammelrechnungen, die dem Gesamtverantwortlichen übergeben werden.

§ 9Sonderbedingungen für Messe- und Eventzeiten
1.Messe- und Eventzeiten teilt sHome Hotel Graz dem Gast jederzeit auf Anfrage, spätestens bei Reservierung, mit. Abweichend von bzw. ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt für Messe- und Eventzeiten Folgendes:2.Für Übernachtungen sind lediglich garantierte Reservierungen möglich. Einfache Reservierungen hingegen können nicht getätigt werden.3.Der Gast kann seine Reservierung bis zu einem Zeitpunkt vor dem Anreisetag, der sich nach den sich aus der Reservierungsbestätigung ergebenden Stornierungsbedingungen richtet, kostenfrei stornieren oder ändern. Im Rahmen des Buchungsprozesses wird dem Gast die entsprechende Stornierungsfrist ebenfalls angezeigt. Spätere Stornierungen und Änderungen sind nur mit Zustimmung von sHome Hotel Graz möglich. In diesem Fall ist als Stornogebühr der Übernachtungspreis für die gesamte Aufenthaltsdauer zu zahlen. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen von sHome Hotel Graz höher sind.4.Die Übernachtungskosten inklusive Kosten für Nebenleistungen im Sinne von § 7.1. sind im Voraus, spätestens jedoch bis zum Ablauf des Tages, an dem nach dem vorstehenden Absatz eine kostenfreie Stornierung letztmalig vor dem Anreisetag möglich ist, oder - falls die Reservierung später erfolgt - sofort zur Zahlung fällig und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Ist bis zur Fälligkeit keine Zahlung erfolgt, ist sHome Hotel Graz berechtigt das für den Gast reservierte Hotelzimmer (ohne vorherige Information an den Gast) anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber sHome Hotel Graz geltend machen kann.

§ 10Haftung von sHome Hotel Graz
1.sHome Hotel Graz haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sHome Hotel Graz für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von sHome Hotel Graz beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten von sHome Hotel Graz beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von sHome Hotel Graz steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in § 10 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.2.Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von sHome Hotel Graz auftreten, hat der Gast dies unverzüglich gegenüber sHome Hotel Graz bzw. dem Hotelpersonal vor Ort anzuzeigen. sHome Hotel Graz wird bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.3.sHome Hotel Graz haftet dem Gast gegenüber weiters für Ansprüche, die dieser – aus welchem Rechtsgrund immer – gegenüber sHome Hotel Graz erhebt, sofern für diesen Anspruch eine schuldhafte Handlung oder Unterlassung von sHome Hotel Graz oder ihrer Leute ursächlich ist bzw. sHome Hotel Graz oder ihre Leute Aufsichtspflichten im Hinblick auf Dritte, welche im Hotel ein- und ausgehen, verletzt hat. Dies betrifft insbesondere auch Ansprüche gemäß §§ 970 bis 970c ABGB.4.Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet sHome Hotel Graz nur nach Maßgabe von § 10.1.5.Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.

§ 11Diebstahl und Beschädigungen
Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung seiner Sachen sowie im Falle eines Brands, eines Wasserschadens oder eines sonstigen Schadens im Hotelzimmer hat der Gast das Hotelpersonal unverzüglich zu informieren und alles Zumutbare zu tun, was bei der Aufklärung des Diebstahls bzw. bei der Beseitigung des Schadens hilfreich sein kann.

§ 12Haustiere
Das Mitbringen von Hunden, Katzen und anderen Tieren (nachfolgend "Haustiere" genannt auch wenn diese keine Haustiere im eigentlichem Sinne sind) ist grundsätzlich nicht erlaubt, kann jedoch von der sHome Hotel Graz unter gewissen Voraussetzungen genehmigt werden. Im Falle einer Zustimmung ist sHome Hotel Graz dennoch jederzeit berechtigt ohne Angabe von Gründen die Zustimmung zurückzuziehen.

§ 13Beendigung des Beherbergungsvertrags
1.sHome Hotel Graz ist zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn der Gast eine von ihm geschuldete Vorauszahlung und/oder eine von ihm geschuldete Kaution nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet hat.2.sHome Hotel Graz ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag insbesondere dann zu kündigen, wenn der Gast während seines Aufenthalts im Hotel unter dem Einfluss von illegalen Drogen steht, das Hotelzimmer für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit Kundenverkehr nutzt, das Hotelzimmer zur Prostitution nutzt, Hotelpersonal oder andere Hotelgäste trotz Ermahnung wiederholt beleidigt oder mutwillige Beschädigungen an Hausinventar und Festinstallationen verursagt.

§ 14Datenschutz
1.Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ("Datenverarbeitung") ist der im Rahmen der Reservierung genannte Rechtsträger. Weitere Hinweise kann der Gast den auf der Webseite und im Rahmen des Buchungsprozesses abrufbaren Datenschutzhinweisen entnehmen. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Unseren Datenschutzbeauftragten kann der Gast per E-Mail an dataprotection@shome-hotels.com, telefonisch unter +43 (0) 316 341011-0 oder über unsere Postadresse mit dem Zusatz "Der Datenschutzbeauftragte" kontaktieren.2.Bucht der Gast direkt bei sHome Hotel Graz oder über einen Drittanbieter (z.B. ein Hotelreservierungsportal) ein Hotelzimmer, verarbeitet sHome Hotel Graz die personenbezogenen Daten des Gastes zur Durchführung eines Beherbergungsvertrages einschließlich der Durchführung des Hotelaufenthaltes und der Zahlungsabwicklung (insbesondere auch zur Nachverfolgung der Nutzung der Leistungen von sHome Hotel Graz, für den Check-in und die Organisation des Zimmerzugangs) im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO"), des Datenschutzgesetzes ("DSG") sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Empfänger der personenbezogenen Daten ist sHome Hotel Graz mit der der Beherbergungsvertrag über das entsprechende Hotelzimmer abgeschlossen wird. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wir geben diese nur weiter, wenn dies nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO für Vertragszwecke erforderlich ist, wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben dazu verpflichtet sind (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO oder wir ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f.) DSGVO am wirtschaftlichen und effektiven Betrieb unseres Geschäftsbetriebes haben. Hierzu zählen Dienstleister, die im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO u.a. für den technischen Betrieb der Buchungssysteme oder mit der Durchführung des Beherbergungsvertrages im Hotel beauftragt sind. Wir haben geeignete rechtliche Vorkehrungen sowie entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um für den Schutz der personenbezogenen Daten gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu sorgen. Die Datenverarbeitung erfolgt in der Europäischen Union. sHome Hotel Graz übermittelt keine Daten in ein Drittland (d.h. in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)). Bei der Begründung und Durchführung der Vertragsbeziehung wird der Gast keiner ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung gemäß Art. 22 DSGVO ausgesetzt, die dem Gast gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder den Gast in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.3.Die bei sHome Hotel Graz gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen. Nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Aufbewahrung für 7 Jahre gemäß § 212 UGB (Buchungsbelege.).4.Wenn sHome Hotel Graz personenbezogene Daten von einem Gast verarbeitet, ist der Gast Betroffener i.S.d. DSGVO und hat folgende Rechte: Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Des Weiteren hat der Gast das Recht, sich bei einer Datenschutzbehörde gemäß Art. 77 DSGVO i.V.m. § 31 DSG zu beschweren. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, kann sHome Hotel Graz Nachweise von dem Gast verlangen, die belegen, dass es sich bei dem Gast um die Person handelt, für die sich der Gast ausgibt.5.Bei Nutzung des Onlineangebots und der mit ihm verbundenen Website wird der Gast hinsichtlich der Art, den Umfang und den Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf die Datenschutzerklärung (aktiver Link) von sHome Hotel Graz unter www.shome-hotels.com/datenschutz/ verwiesen.

§ 15Allgemeine Bestimmungen
1.Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.2.Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.3.Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens.4.Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im unternehmerischen Verkehr der Sitz des Hotels oder nach Wahl von sHome Hotel Graz des für Graz in Handelssachen zuständigen Gerichts. sHome Hotel Graz ist auch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Bei Streitigkeiten aus einem Verbrauchergeschäft gilt der gesetzlich vorgeschriebene Gerichtsstand.